Kabinett verabschiedet Osterpaket

„Das Osterpaket ist der Beschleuniger für die erneuerbaren Energien“ – Robert Habeck

Am 06. April 2022 hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck das sogenannte „Osterpaket“ verabschiedet. Dieses Paket stellt die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten dar. Mit dem Osterpaket werden verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert, um so den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen.

Was genau ist das Osterpaket?

Mit dem sogenannten „Osterpaket“ will Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck Deutschland unabhängiger machen. Unabhängiger von fossilen Rohstoffen und russischen Energieimporten. Ziel: Bis 2035 soll die Stromversorgung nahezu komplett aus erneuerbaren Energien erfolgen.

In den vergangenen Jahren wurde der Ausbau von Wind- und Solarenergie in Deutschland kaum vorangetrieben. 2021 war sogar ein Rückgang des Anteils erneuerbarer Energien am Strommix zu verzeichnen. Dies soll sich mit dem Osterpaket nun ändern.

Welche Gesetze sind betroffen?

  • Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)
  • Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Das Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG)
  • Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
  • Weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht

Welche Maßnahmen beinhaltet das Osterpaket konkret?

Nach dem BMWK beinhaltet das Osterpaket folgende Punkte:

  • Es wird als Herzstück des Pakets der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Der Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See wird auf ein völlig neues Niveau gehoben. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren bezogen werden.
  • Es werden umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um den Erneuerbaren Ausbau voranzutreiben. So werden neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik bereitgestellt, die Beteiligung der Kommunen bei Wind an Land und Photovoltaik ausgeweitet, windschwache Standorte verstärkt erschlossen und die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikdachanlagen verbessert.
  • Der Ausbau der Windenergie auf See soll zukünftig auf zwei gleichberechtigte Säulen gestellt werden. Neben der Ausschreibung von bereits voruntersuchten Flächen werden zukünftig auch bisher nicht voruntersuchte Flächen ausgeschrieben.
  • Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze wird beschleunigt, indem Hemmnisse abgebaut und Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlankt werden.
  • Der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Übertragungsnetze wird aktualisiert und es werden neue Projekte aufgenommen, damit die Netze mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten können.
  • Mit der Abschaffung der EEG-Umlage werden zugleich die Regelungen für den Eigenverbrauch und die Privilegierung der Industrie enorm vereinfacht und ein großer Beitrag zur Entbürokratisierung des Energierechts geleistet.
  • Es werden die Rechte der Endkunden und die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur über Energielieferanten gestärkt, um die Strom- und Gasverbraucher zukünftig noch besser zu schützen.

Eine detaillierte Einsicht zum Osterpaket und den Gesetzesentwürfen finden Sie hier.

Quelle: BMWK – Habeck: „Das Osterpaket ist der Beschleuniger für die erneuerbaren Energien “ (bmwi.de)

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